Mein Name ist Sebastian Wagenblast und ich bin Versicherungsmakler aus dem Raum Stuttgart. Ich und mein Team sind spezialisiert auf Risiken und die damit notwendigen Versicherungen für eine Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) oder für einen Hausverwalter, wenn dieser von der Wohneigentümergemeinschaft bestellt wurde.

Welche Versicherungen sind für Hausverwalter oder eine WEG wichtig?

Zu den wichtigsten Versicherungen für WEG, Wohnimmobilienverwalter oder einen Hausverwalter beziehungsweise Hausverwaltung zählt natürlich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und die Wohngebäudeversicherung für das zu versichernde Gebäude. Wir wollen Ihnen hier alle notwendigen und sinnvollen Produkte kurz vorstellen. Dies soll Ihnen einen kurzen Überblick geben. Mehr erfahren Sie in unseren umfangreichen, speziellen Produktseiten.

Bei Fragen oder wenn Sie weiterführende Informationen benötigen, dann nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf. Unsere Experten werden Ihnen alle Fragen beantworten können.

Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflichtversicherung für Hausverwalter

Seit dem 1. August 2018 müssen gewerbliche WEG-Verwalter eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen​ Diese spezielle Berufshaftpflicht deckt reine Vermögensschäden, also finanzielle Schäden, die nicht durch Personen- oder Sachschäden entstehen​.

Beispiel für einen typischen Schaden: Ein Rechenfehler in der Jahresabrechnung, eine versäumte Frist (etwa für Angebote von Handwerkern oder Versicherungsverträge) oder fehlerhafte Beschlussumsetzung, wodurch der Gemeinschaft ein finanzieller Nachteil entsteht. Ohne diese Versicherung müsste der Verwalter einen solchen Schadenfall aus eigener Tasche zahlen und haftet als Einzelunternehmer sogar mit seinem Privatvermögen​

Am besten schließt man eine Betriebshaftpflicht ein, die auch Ansprüche von Personen- und Sachschäden reguliert, denn in einer Vermgögensschadenhaftpflichtversicherung sind nur reine Vermögensschäden versichert. Ein Mitarbeiter der Hausverwaltung beschädigt bei einer Objektbegehung das Eigentum eines Wohnungseigentümers, oder ein Besucher stürzt im Büro der Hausverwaltung über ein lose verlegtes Kabel und verletzt sich. In einer unverbindlichen Beratung halten wir das passende Angebot für Sie bereit.​

Die VSH-Versicherung ist Voraussetzung, um die behördliche Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter zu erhalten. Sie schützt sowohl den Verwalter als auch die WEG, da berechtigte Schadensersatzforderungen übernommen werden. Wichtig: Die VSH deckt nur fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen – vorsätzliche Verfehlungen (zum Beispiel Betrug, Unterschlagung) sind ausgeschlossen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zählt wohl zu den wichtigsten Versicherungen für einen Hauswalter.

Wie hoch ist die Mindestversicherungssumme für Hausverwalter?

Gesetzlich vorgeschrieben ist bei der Haftpflicht eine Mindestdeckungssumme von 500.000 € pro Schadensfall (mindestens 1 Mio. € jährlich)​ Geregelt ist diese Pflicht in § 34c Gewerbeordnung (GewO) bzw. § 15 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Wohngebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung ist unerlässlich, um das Gemeinschaftseigentum zum Neuwert abzusichern. Die Wohngebäudeversicherung deckt typischerweise Schadensfälle durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab​. Dazu gehören beispielsweise Brandschäden (inklusive Blitzschlag, Explosion und Folgeschäden durch Löschwasser​). Auch die Implosion oder Nutzwärmeschäden sind abgesichert.

Leitungswassserschäden durch geplatzte Rohre oder undichte Anschlüsse, Sturm- und Hagelschäden am Dach sind mitversichert. Ohne Wohngebäudeversicherung müsste die Wohneigentümergesellschaft etwa einen abgebrannten Dachstuhl oder einen Wasserschaden im Gemeinschaftseigentum aus eigenen Mitteln ersetzen – finanziell für die meisten Gemeinschaften unmöglich. Gesetzlich besteht zwar keine direkte Versicherungspflicht gegenüber einer Behörde​ jedoch verpflichtet §19 WEG die Eigentümer, für angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen.​

In der Praxis ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung daher standardmäßig vorgeschrieben. Jede Wohneigentümergesellschaft sollte auf jeden Fall über eine solche Police verfügen​. Schicken Sie uns eine Mail, wenn Sie weitere Informationen benötigen.

Wichtig ist eine Deckung zum gleitenden Neuwert, damit im Totalschadenfall der Wiederaufbau finanziert wird. Moderne Wohngebäudeversicherungen beinhalten oft Zusatzbausteine; so ist beispielsweise der Schutz vor Naturgefahren (Elementarschäden) – Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck – heutzutage dringend zu empfehlen​. Diese Versicherung ist für die Hausverwaltung eine Pflichtversicherung. Ein Schadenfall in diesem Bereich kann finanziell sehr wehtun.

Diese Elementarschadenversicherung ergänzt die Standarddeckung, da nur sie Schadensfälle durch Naturkatastrophen abdeckt, welche angesichts des Klimawandels immer wichtiger werden​. In einigen Tarifen sind die Leistungen einer Glasversicherung bereits enthalten.

Erweitert werden heutzutage der Versicherungsschutz durch den Einschluss unbenannter Gefahren. Diese Deckung weißt einen sehr weitgehenden Versicherungsschutz auf und schließt Dinge ein, welche in den vorhergehenden benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar nicht mit aufgeführt wurden. Auch hier gibt es Grenzen des Versicherungsschutzes, der Versicherer schließt auch hier die sogenannten „Baumängel“ aus.

Auch der Zusatzbaustein Haustechnik versichert Aufzüge und Heizungsanlagen mit einer sogenannten Maschinenversicherungs-Deckung. Hier werden zusätzlich zu den aufgezählten Gefahren auch noch Schäden an Meß- Regel oder Sicherheitseinrichtungen mitversichert und auch die Fehlbedienung ist gedeckt.

Der wichtigste Punkt für Hausverwalter ist die Vereinbarung eines sogenannten Unterversicherungsverzichtes. Die Versicherung sagt hier : Egal, wie mit welcher Summe das Gebäude versichert ist – solange die unsere Mindestbedingungen in der Summenermittlung erfüllt wurden, zahlen wir den Schaden komplett, ohne Kürzung. Diese Klausel enthaftet Hausverwalter vor eventuellen Ansprüchen in einem Großschaden.

Achtung: Viele Versicherer berufen sich in den letzten Jahren auf das sogenannte Fugenurteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 20.10.2004 (Aktenzeichen IV ZR 252/03 ). Dieses sagt aus, dass wenn ein Schaden, auch Folgeschaden, durch eine schadhafte Fuge entsteht, dies nicht automatisch vom Versicherungsschutz umfasst wird. Dies kann bei Leitungswasserschäden zu hohen kosten für die Eigentümergemeinschaft führen und den Hausverwalter wiederum in eine potentielle Haftung bringen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft benötigt in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung​, die sie vor Haftpflichtansprüchen Dritter schützt, welche durch Gefahren des Gemeinschaftseigentums entstehen. Beispielszenarien: Ein Fußgänger rutscht auf dem nicht gestreuten Gehweg vor dem Haus aus, ein Besucher stürzt im dunklen Treppenhaus, ein herabfallender Dachziegel beschädigt das Auto eines Passanten​

In all diesen Fällen haftet die Eigentümergemeinschaft als Eigentümer des Gebäudes gegenüber der geschädigten Person auf Schadenersatz. Die Haftpflichtversicherung übernimmt solche Sach- und Personenschäden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab​

Ohne diesen Schutz müssten alle Eigentümer gemeinschaftlich für Schadenersatz für Schadensfälle, die von Ihrem Gebäude oder Grundstück entstehen, aufkommen.

Die Prämie einer solchen Haftpflicht ist vergleichsweise gering, weshalb sie jeder WEG dringend angeraten ist. Das WEG-Gesetz sieht auch die Absicherung gegen Haftpflichtansprüche als Teil ordnungsgemäßer Verwaltung vor.​ Die Deckungssumme kann hier gerne 10 Millionen Euro hoch sein. Hier gilt, je mehr desto besser.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung für die Eigentümergemeinschaft deckt die Anwalts- und Gerichtskosten bei juristischen Auseinandersetzungen der WEG. Dies kann extern nötig werden, z.B. wenn die WEG Handwerker oder Dienstleister wegen Mängeln verklagen muss oder sich gegen unberechtigte Forderungen wehrt​. Ebenso kann es intern zu Streitfällen kommen, etwa bei Anfechtung von Beschlüssen durch einzelne Eigentümer oder Konflikten mit Eigentümern, die sich nicht an Vereinbarungen halten.

Der WEG-Rechtsschutz übernimmt in der Regel Kosten sowohl für aktive Klagen der WEG als auch zur Verteidigung, wenn die WEG selbst beklagt wird. Da der Leistungsumfang je nach Tarif stark variiert, sollte man die Bedingungen genau prüfen. Eine solche Police ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber gerade in großen WEGs mit komplexen Vertragsverhältnissen (Fahrstuhlwartung, Dienstleister, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.) kann sie sehr hilfreich sein.

Wie hoch sind die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung für ein Hausverwaltung?

Sie bekommen bei uns eine Berufshaftpflicht für Hausverwalter schon ab 120 Euro im Jahr. Nehmen Sie einfach über unser Formular Kontakt mit uns auf. Wir melden uns umgehend und beraten Sie unverbindlich.

Gibt es ein Hausverwalterkonzept?

Als Versicherungsmakler im Raum Stuttgart, der sich auf Hausverwalter, Wohnungseigentümer (WEG) und die passenden Versicherungen für diese Gruppen seit vielen Jahren spezialisiert hat, bieten wir neben individuellen Lösungen ein Hausverwalterkonzept.

Dieses Konzept wird von uns ohne Mindestmenge angeboten. Wir vergleichen nahezu alle wichtigen Versicherer zum angebotenen Rahmenvertrag. Dies können Tarife der Allianz, Sparkassenversicherung oder Zurich sein. Wir haben Ansprechpartner für alle Gesellschaften für Ihre Immobilien.

Natürlich prüfen wir Einzelverträge und Rahmenverträge für eine Immobilie regelmäßig auf Rabattmöglichkeiten. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung in Absicherung von Hausverwaltern. Dies zeigt alleine die große Anzahl von über 20 000 versicherten Wohneinheiten.

Sollte es zu einer Umdeckung zu einer anderen Hausverwalterversicherung kommen, holen wir für den Verwalter beziehungsweise den Eigentümern die Realrechtsfreigaben für die Immobilien bei den Banken ein. Vergleichen Sie mit uns die passenden Versicherer und nutzen Sie die finanziellen Vorteile, die wir unseren Kunden ermöglichen.

Natürlich können Wohnungseigentümer für eine gewissen Zeit Bauherren werden. Modernisierungen und Sanierungen gehören hier zum Alltag. Für diesen speziellen Zeitraum haben wir die Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung im Angebot. Wir berechnen gerne die passenden Tarife für Sie.

Welche Tätigkeiten sind in einer Hausverwalterhaftpflicht versichert??

In einer Haftpflichtversicherung für Hausverwalter sind beispielsweise folgende Leistungen abgedeckt:

  • Sie verpassen die fristgerechte Anpassung der Staffelmiete und produzieren damit einen Vermögensschaden
  • Durch eine Unkonzentriertheit verlieren Sie die Schlüssel zu einem Gebäude. Dadurch müssen die Schlüssel ausgetauscht werden
  • Die Betriebshaftpflicht wehrt eine unberechtigte Schadensersatzforderung ab. Dies geschieht ohne Kosten des Hausverwalters

FAQ (Häufige Fragen) zu den Hausverwaltern, WEG und Versicherungen

Was ist der Unterschied zwischen einer Wohnungseigentumsverwaltung (WEG) und einer Hausverwaltung?

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen einer professionellen Hausverwaltung und der Selbstverwaltung einer WEG durch die Eigentümer selbst, insbesondere in Bezug auf die Versicherungspflichten:

Versicherungspflichten des Verwalters: Ein gewerblicher WEG-Verwalter unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere muss er die erwähnte Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen, um überhaupt als Verwalter tätig sein zu dürfen. Diese Pflicht entfällt, wenn die WEG keinen externen Verwalter bestellt, sondern ein Eigentümer (oder mehrere gemeinschaftlich) verwaltet. Ein intern gewählter Verwalter benötigt keine behördliche Erlaubnis nach §34c GewO und somit formal auch keine Pflichtversicherung.

Allerdings bleibt das Risiko für Fehler und daraus resultierende Schäden identisch. Empfehlung: Selbstverwaltende Eigentümer sollten den gleichen Versicherungsschutz anstreben wie ein Profi-Verwalter ihn für seine Immobilien hätte. Oft wird daher der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für die selbstverwaltete WEG angeraten, um das persönliche Haftungsrisiko des internen Verwalters abzudecken. Ein professioneller Verwalter hat in der Regel zusätzlich eine Betriebs- und Vertrauensschadenhaftpflicht – diese könnten bei Selbstverwaltung ebenso relevant sein, sind aber oft in einer speziellen WEG-Police kombiniert oder können möglicherweise weggelassen werden, wenn etwa keine Angestellten vorhanden sind (Vertrauensschadenversicherung wird zum Beispiel weniger relevant ohne Mitarbeiter).

Deckung der WEG durch Verwalter-Versicherung: Hat die WEG eine externe Hausverwaltung beauftragt, so bringt diese eigene Versicherungen mit, die auch der WEG zugutekommen. Die Berufshaftpflicht des Verwalters schützt die Gemeinschaft vor Vermögensschäden durch Verwalterfehler, und eine gute Hausverwaltung hat diese mit ausreichender Deckung abgeschlossen. In einigen Fällen schließt der Verwaltervertrag die WEG-Beiräte mit in den Verwalter-Versicherungsschutz ein (manche Vermögensschadenhaftpflicht-Policen ermöglichen eine Mitversicherung der Beiräte)​. Bei Selbstverwaltung muss die WEG selbst dafür sorgen, entsprechenden Schutz zu organisieren, da es keinen Dienstleister mit eigener Police gibt. Das bedeutet: entweder schließt der interne Verwalter in eigenem Namen eine Versicherung ab (und lässt sich die Prämie von der Gemeinschaft erstatten, oder die WEG schließt direkt eine Gemeinschafts-Police ab, die den internen Verwalter mitversichert.

Wie bearbeiten wir Ihre Schäden?

Natürlich bekommen Sie auch unsere Hilfe bei einem Schaden. Zuallererst vereinbaren wir mit Ihnen das Spektrum an Leistungen, die Ihnen im Schadensfall zukommen. Mit der zuständigen Hausverwaltung beschreiben wir den Schadensprozess. Wenn es gewünscht wird, wickeln wir den Schaden mit den zuständigen Stellen ab. Dies kann sein

  • Wiedervorlage von Rechnungen
  • Prüfung von Kostenvoranschlägen
  • Wenn gewünscht, Begleitung der Hausverwalter bei Beauftragung eines Gutachters durch den Versicherer
  • Kontrolle der mögliche Regiekosten für den Hausverwalter

Unser Service als Versicherungsmakler in Sutttgart und Umgebung

Wir sind zwar spezialisiert auf Versicherungen für Wohneigentümer, Hausverwaltungen und Wohnimmobilienverwalter, aber natürlich sind wir ebenfalls Ansprechpartner für Unternehmen und Privatkunden. Wir beraten gerne mit einem Rundumblick beispielsweise über die private und betriebliche Altersvorsorge, Unfallversicherung, Cyber-Versicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Natürlich haben wir für Vermieter eine passende Rechtsschutzversicherung, falls Sie mit einem Mieter vor Gericht müssen. Melden Sie sich bei uns für eine unverbindliche Beratung in unserem Büro oder per Online. Wir vereinbaren dann einen passenden Termin.