Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter?
Definition und rechtliche Grundlagen
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützt Hausverwalter vor finanziellen Schäden, die durch berufliche Fehler entstehen können. Sie greift, wenn Dritte Schadensersatz wegen eines Vermögensschadens fordern – etwa aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung, versäumter Fristen oder falscher Verwaltung. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie seit dem 1. August 2018 gemäß § 34c GewO für alle gewerblichen Wohnimmobilienverwalter. In der Regel spricht man bei der Vermögensschadenhaftpflicht auch von einer Berufshaftpflchtversicherung für eine Hausverwaltung beziehungsweise einen Hausverwalter.
Warum ist sie für Hausverwalter verpflichtend?
Die Tätigkeit von Hausverwaltern umfasst zahlreiche rechtlich und wirtschaftlich relevante Entscheidungen. Um Eigentümergemeinschaften und Dritte vor Schäden durch Fehlverhalten zu schützen, hat der Gesetzgeber die Versicherungspflicht in Form der Haftpflichtversicherung für eine Hausverwaltung oder einen Hausverwalter eingeführt. Sie dient damit auch dem Schutz des Verwalters vor existenzbedrohenden Haftungsansprüchen.
Welche Risiken deckt die Versicherung ab?
Typische Schadenbeispiele aus der Praxis
Einige häufige Schadensszenarien:
- Versäumte Mieterhöhungen bei Indexmietverträgen
- Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen mit Fristversäumnis
- Verzug bei Handwerkerrechnungen mit nachfolgenden Mahnkosten
- Falsche steuerliche Bescheinigungen gemäß § 35a EStG
Versicherte Tätigkeiten bei einem Hausverwalter in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Versichert sind zum Beispiel die Verwaltung von Wohneigentum und Mietverhältnissen, die Entgegennahme von Mietkautionen, das Erstellen von Wirtschaftsplänen, das Ausstellen haushaltsnaher Dienstleistungen sowie Tätigkeiten als Ersatzzustellungsvertreter nach WoEigG. Auch Tätigkeiten im Gebäudemanagement und in der Fördermittelberatung können mitversichert sein.
Leistungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter
Was ist abgesichert?
Versichert sind gesetzliche und vertragliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden. Dazu zählen auch Verzögerungsschäden, Datenschutzverstöße, Cyber-Vorfälle, Vertrauensschäden durch Mitarbeiter oder Dritte, Eigenschäden durch interne Fehler sowie PR-Kosten bei Reputationsschäden.
Was ist nicht abgesichert?
Nicht abgedeckt sind beispielsweise vorsätzliche Pflichtverletzungen, Sach- und Personenschäden (diese werden über Betriebshaftpflichtversicherungen gedeckt) sowie bekannte Risiken bei Antragstellung. Auch reine Vertragsstrafen sind in der Regel ausgeschlossen.
Modulare Erweiterungen und Zusatzbausteine
Erweiterbar um Bausteine wie D&O-Außenhaftung, Cyber-Eigenschäden, Rückwärtsversicherung, Rechtsschutz oder Vertrauensschadenversicherung. Diese Module erlauben eine individuelle Absicherung abhängig von Unternehmensgröße und Tätigkeitsschwerpunkten.
Kosten und Versicherungsbedingungen
Beitragshöhe und Selbstbeteiligung
Die Prämienhöhe richtet sich nach Deckungssumme, Umsatz, Leistungsumfang und Unternehmensrisiko. Selbstbeteiligungen liegen je nach Tarif zwischen 0 und mehreren hundert Euro.
Wahl der Versicherungssumme
Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 500.000 € je Schadenfall und 1 Mio. € pro Jahr. Für größere Verwaltungsportfolios oder gewerbliche Objekte empfehlen sich höhere Summen (z. B. 2–3 Mio. € p. a.).
Einflussfaktoren auf die Prämie
Größe des Verwaltungsbestands, Anzahl betreuter WEGs, vorhandene Zusatzabsicherungen, Risikohistorie und gewünschter Leistungsumfang sind entscheidend. Ein erfahrener Makler kann bei der Optimierung helfen.
Unterschiede zu anderen Versicherungen
Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht werden. Die VSH hingegen schützt vor rein finanziellen Schäden, also echten Vermögensverlusten. Fragen Sie uns nach der passenden Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflicht.
Zusammenspiel mit weiteren Pflichtversicherungen
Empfehlenswert ist die Kombination mit Gebäude-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Elementarschaden- und ggf. Rechtsschutzversicherung. Nur das Gesamtpaket bietet einen umfassenden Schutz für Verwalter und Eigentümergemeinschaft.
Pflichten und Anforderungen an Hausverwalter
Rechtliche Voraussetzungen (§ 34c GewO)
Erforderlich sind: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine gültige Berufshaftpflichtversicherung mit passender Mindestdeckung. Der Nachweis erfolgt über eine Versicherungsbestätigung bei der Antragstellung.
Weiterbildungspflichten und Nachweisdokumentation
Verwalter unterliegen der Fortbildungspflicht (§ 34c GewO i. V. m. MaBV): 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren. Zudem müssen Informationen zur Versicherung regelmäßig aktualisiert und bei Prüfungen vorgelegt werden können.
So wählen Sie den richtigen Versicherer
Wichtige Kriterien für den Versicherungsvergleich
Vergleichen Sie neben dem Preis vor allem Deckungssummen, modulare Erweiterungsmöglichkeiten, Leistungsgrenzen bei Sonderfällen sowie den Service im Schadenfall.
Service, Schadensabwicklung und Erreichbarkeit
Eine transparente, digitale Schadenmeldung, fachkundige Ansprechpartner und kurze Reaktionszeiten sind essenziell. Gute Versicherer begleiten aktiv durch den Schadenprozess.
Vorgehensweise bei Online-Abschluss
Viele Anbieter ermöglichen einen einfachen Online-Abschluss mit Echtzeit-Vergleich. Dabei sollten Sie darauf achten, dass alle Anforderungen nach MaBV erfüllt werden und eine sofortige Bestätigung erzeugt wird. Auch bei uns können Sie einfache Versicherungen online abschließen. Aber bei einer so wichtigen Versicherung, wie die Haftpflicht, bevorzugen wir eine persönliche Beratung.
Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Wer ist versichert?
Versichert ist das Unternehmen selbst sowie gesetzliche Vertreter, angestellte Verwalter, beauftragte Makler und ggf. Verwaltungsbeiräte, wenn dies im Vertrag enthalten ist.
Wie läuft die Schadensregulierung ab?
Nach Meldung prüft der Versicherer den Anspruch, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme inklusive Kosten für Anwälte und Gerichte.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Schaden ist unverzüglich, spätestens innerhalb der in den Bedingungen genannten Fristen, zu melden. Rückwärtsdeckungen sind oft nur begrenzt möglich. Achten Sie auf vertraglich fixierte Nachmeldefristen.
Unser Service für Hausverwalter
Individuelle Beratung und Vergleichsservice
Wir bieten eine unabhängige Marktanalyse, prüfen Ihre bestehende Absicherung und erstellen maßgeschneiderte Versicherungskonzepte für Ihre Immobilienverwaltung. Natürlich haben wir die entsprechenden Angebote für Immobilienmakler und Eigentümer von einzelnen Immobilien ebenfalls. Wir beraten unsere Kunden unverbindlich. Wir benötigen einige Daten, die Sie in unserem Kontaktformular eintragen können. Auch im Schadensfall stehen wir selbstverständlich als Ihr Partner an Ihrer Seite.
Kontakt und Terminvereinbarung
Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an, senden uns eine E-Mail oder buchen Sie direkt online einen Termin – auch per Video möglich. Selbstversändlich haben wir bei der Hausverwalter Versicherung auch die Grundbesitzerhaftpflicht, Gebäudeversicherung und Rechtsschutz im Angebot. Schauen Sie auf die positiven Bewertungen unserer Kunden.