Was ist Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Zweck und Anwendungsbereich für Immobilien und Gemeinschaftseigentum
Eine Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Rechtsschutz) oder Eigentümergemeinschaften bietet der WEG und ihren Eigentümern umfassenden Schutz bei rechtlichen Konflikten rund um Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Versichert sind sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Interessenwahrnehmung aus dinglichen Rechten als Wohnungseigentümergemeinschaft und aus der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gegenüber einzelnen Eigentümern, dem Verwalter sowie Dritten wie Nachbarn und Behörden.
Leistungsumfang der WEG-Rechtsschutzversicherung
Bausteine des Rechtsschutzes
Die WEG-Rechtsschutzversicherung gliedert sich in mehrere Module, die je nach Bedarf kombiniert werden können:
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Schutz bei Rechtsstreitigkeiten rund um Sondereigentum, Miteigentumsanteile und gemeinschaftliche Flächen.
Verwaltungsrechtsschutz
Absicherung gegen Ansprüche und Klagen von Behörden im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung nach § 19 WEG.
Vertrags- und Sachenrechtsschutz
Kostenübernahme bei Streitigkeiten aus Verträgen mit Dienstleistern, Handwerkern oder Lieferanten, etwa Gewährleistungsansprüche.
Schadensersatz-Rechtsschutz
Deckung bei unrechtmäßigen Eingriffen in das Gemeinschaftseigentum, z. B. unerlaubte bauliche Veränderungen.
Arbeits-Rechtsschutz
Absicherung, wenn die WEG als Arbeitgeberin des Hausmeisters oder anderer Beschäftigter in arbeitsrechtliche Streitigkeiten gerät.
Kosten & Beiträge
Prämienberechnung in Euro
Die Prämie richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und wird üblicherweise pro Einheit kalkuliert. Im Jahr 2025 liegen die Beiträge je Einheit häufig zwischen 30 € und 60 € inkl. Versicherungssteuer, mit einem Mindestjahresbeitrag von 200 €. In spezialisierten Produkten kann der Jahresbeitrag z. B. 35,25 € pro Einheit betragen.
Selbstbeteiligung und Wartezeiten
Typische Selbstbeteiligungssätze liegen bei 150 € pro Schadenfall. Für einzelne Bausteine können vertraglich Wartezeiten vereinbart sein, in denen noch kein Versicherungsschutz besteht.
Versicherte Personen und Gremien
Mitversicherte Eigentümer und Verwalter
Versicherungsnehmer sind die Wohnungseigentümergemeinschaft und alle Wohnungseigentümer als Gesamtheit. Der WEG-Hausverwalter ist im Rahmen von Beschlussanfechtungsverfahren mitversichert, sofern die WEG gegen ihn kein eigenes Verfahren führt.
Ausschlüsse und Einschränkungen
Nicht versicherte Streitigkeiten
Nicht abgedeckt sind insbesondere Mieter- und Vermieter-Rechtsschutz, Auseinandersetzungen einzelner Eigentümer untereinander oder gegen die WEG sowie Streitigkeiten aus genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen (Baurisikoausschluss).
Empfohlene Zusatzversicherungen
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Pflicht für jeden Eigentümer nach § 836 BGB: Schutz bei Schäden durch fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung der Immobilie gegenüber Dritten. Für die Grundbesitzerhaftpflicht haben wir eine eigene Infoseite auf dieser Website.
Wohngebäudeversicherung
Absicherung gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden. Die Neuwertentschädigung sichert den Erhalt des Immobilienwerts.
Glasversicherung
Optional, aber sinnvoll für Gebäude mit hohem Glasanteil oder besondere Glasflächen – deckt Reparaturkosten bei Glasbruch sofort ab.
Beispiele aus der Praxis
Der neugierige Vermieter: Eine Wohnungseigentümerin dokumentiert unbefugte Zutritte ihres Vermieters per Video und erwirkt mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherung eine Unterlassungsverfügung.
Der Mieter des Grauens: Ein Vermieter führt eine erfolglose Räumungsklage gegen einen säumigen Mieter und erhält durch seine Rechtsschutzversicherung eine Titelerwirkung und Vollstreckungshilfe.
Service & Kontakt
Beratung und Kontaktmöglichkeiten
Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen zur Verfügung. Kontakt: 07151 – 987 933
Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der WEG-Rechtsschutzversicherung erhobenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder fragen Sie Ihren Vermittler Ihrer Hausverwalter Versicherung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wann beginnt der Versicherungsschutz? Nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit und Beitragszahlung.
- Wer trägt die Gerichts- und Anwaltskosten? Ihr Versicherer übernimmt die notwendigen Kosten abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.
- Kann die WEG-Gemeinschaft den Versicherungsvertrag wechseln? Ja, die Entscheidung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung.
Unser Service – Rechtsschutz für eine Wohnungseigentümergemeinschaft, Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung
Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften & Hausverwalter
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In welchen Fällen hilft die Versicherung?
- Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Bei Konflikten mit Dienstleistern oder Handwerkern
- Bei Fragen zum Eigentum oder zur Teilungserklärung
- Wenn ein Schaden entsteht und Sie diesen melden müssen
- Bei der Rechtsberatung durch einen Anwalt
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