Wieso ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Hausverwalter notwendig?

Als Hausverwalter tragen Sie eine umfassende Verantwortung für die Instandhaltung und Sicherheit von Immobilien und deren Umfeld. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte durch bauliche Mängel, Vernachlässigung von Verkehrssicherungspflichten oder durch andere Risiken rund um das Gebäude zu Schaden kommen. Besonders bedeutsam ist, dass laut § 836 BGB eine Haftung auch ohne eigenes Verschulden besteht – bereits der Nachweis mangelnder Sorgfalt kann zur vollen Haftung führen. Diese Absicherung ist daher für jeden Verwalter unverzichtbar.

Welche Haftungsfallen können für Hausverwalter entstehen?

Für Hausverwalter bestehen erhebliche Haftungsrisiken, beispielsweise durch eine fehlerhafte Bewertung der Immobilie, die zu einer Unterversicherung führt. Auch eine nicht gemeldete Werterhöhung kann die Versicherungssumme zu niedrig ansetzen. Zudem besteht das Risiko, dass es bei grober Fahrlässigkeit zu einer Quotelung der Leistungen kommt. Besonders kritisch wird es, wenn keine sogenannte „unbenannte Gefahren“-Deckung besteht. Da Berufshaftpflichtversicherungen in vielen Fällen wegen wissentlicher Pflichtverletzungen ablehnen, ist eine leistungsstarke Vermögensschadenhaftpflicht mit klarem Bedingungswerk dringend zu empfehlen.

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Welche Schäden können durch eine Grundbesitzerhaftpflicht versichert werden?

Die Versicherung deckt eine Vielzahl möglicher Schadenfälle ab. So sind zum Beispiel Stürze auf nicht geräumten Gehwegen, Schäden durch herabfallende Dachziegel, Verletzungen durch defekte Handläufe im Treppenhaus oder Unfälle auf einem unbebauten Grundstück mitversichert. Auch wenn etwa ein morscher Baum umstürzt und das Nachbarhaus beschädigt, leistet die Versicherung unter bestimmten Bedingungen. Die Bandbreite reicht von Sach- bis zu Personenschäden, sofern diese Dritten durch das Eigentum entstehen.

Gibt es Schäden, die unter anderem nicht durch die Versicherung abgedeckt sind?

Nicht abgedeckt sind u. a.:

  • Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen oder verwahrten Sachen
  • Schäden zwischen mitversicherten Personen
  • Schwammbildung
  • Überschwemmungen durch stehende oder fließende Gewässer
  • Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- oder Teileigentum, sofern nicht explizit mitversichert

Wie wickeln wir einen Schaden ab?

Die Falkenstein GmbH arbeitet bei der Schadenregulierung eng mit der Hausverwaltung zusammen. Zunächst wird das konkrete Leistungsspektrum abgestimmt, dann erfolgt eine detaillierte Beschreibung des Schadenprozesses. Rechnungen und Kostenvoranschläge werden geprüft, Wiedervorlagen erstellt und auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der Gutachterbeauftragung durch den Versicherer. Zusätzlich kontrollieren wir die entstehenden Regiekosten und unterstützen Sie bei jeder Phase des Ablaufs – unkompliziert und serviceorientiert.

Wie sollten Sie sich in einem Schadenfall verhalten?

Im Schadenfall ist es wichtig, umgehend den Versicherer oder uns als Makler zu informieren. Bei Personenschäden sollte zusätzlich sofort die Polizei benachrichtigt werden. Versuchen Sie, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen oder abzuwenden. Die Fragebögen des Versicherers sollten vollständig und gewissenhaft ausgefüllt werden. Reichen Sie sämtliche Schriftstücke wie Mahnbescheide oder Schadenersatzforderungen zeitnah weiter. Sollte ein Gerichtsverfahren drohen oder eingeleitet werden, übernimmt der Versicherer auf Wunsch die Verteidigung, wozu Sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilen sollten.

Wie hoch sind für eine Hausverwaltung die Kosten einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Die jährlichen Beiträge liegen – je nach Deckungskonzept – z. B. bei:

  • VEMA-Konzept: ca. 105 € bis 114 €
  • HuG Plus Tarif: ca. 118 €

Alle Beiträge verstehen sich inkl. 19 % Versicherungssteuer. Der Beitrag hängt von Faktoren wie der Anzahl der Einheiten und der Nutzung des Gebäudes ab

Welche besondere Leistungen bietet unser Vema-Konzept?

Das VEMA-Konzept überzeugt durch zahlreiche Vorteile: Es beinhaltet unter anderem eine Forderungsausfalldeckung, bei der auch dann geleistet wird, wenn der Schädiger nicht zahlungsfähig ist. Ansprüche innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft – etwa zwischen Eigentümern oder gegen den Verwalter – sind mitversichert. Auch Öltanks sind ohne Volumenbegrenzung beitragsfrei mitversichert. Besonders kundenfreundlich: Schäden, für die rechtlich keine Haftung besteht, können trotzdem bis zu einer Höhe von 1.000 Euro anerkannt werden. Darüber hinaus sind Bauherrenrisiken bis zu 2 Millionen Euro ebenso abgesichert wie Schäden an Besuchereigentum oder verlorenen Schlüsseln. Weitere Leistungen wie Neuwertentschädigung, Repräsentanten- und Versehensklauseln sowie der Verzicht auf Regress runden das starke Leistungspaket ab. Finden Sie bei uns die richtige Hausverwalter Versicherung.

FAQ für Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergesellschaften (WEG)

Ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch für eine Eigentümergesellschaft notwendig?

Ja, eine solche Versicherung ist für Wohnungseigentümergemeinschaften zwingend erforderlich. Sie haftet für Schäden aus dem Gemeinschaftseigentum – also zum Beispiel, wenn ein lockeres Geländer im Treppenhaus zu einem Unfall führt. Darüber hinaus sind auch Ansprüche der Eigentümer oder des Verwalters untereinander abgesichert, was in der Praxis häufig vorkommt. Ohne diese Absicherung drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken für die Gemeinschaft und deren Vertreter.